Hausordnung

Bei Unterzeichnung eines Mietvertragesbekommt man in der Regel eine so genannte Hausordnung ausgehändigt. Diese hier aufgestellten Regeln sollten im Allgemeinen für ein friedliches Miteinander in einem Mehrfamilienhaus oder einem großen Wohnkomplex sorgen. Man findet hier Informationen über Schließzeiten der Haustür, die im Allgemeinen zwischen 20:00 und 06:00 Uhr abgeschlossen zu sein hat. In einigen Häusern gilt die Schließungszeit auch erst ab 22:00 Uhr. Ferner wird man hier lesen können, dass Fluchtwege nicht zu gestellt werden dürfen, oder dass keine brennbaren Materialien im Hausflur oder den Kellern gelagert werden dürfen.

Die Ruhezeiten sind hier ebenso aufgeführt, wie die Regelung der regelmäßigen Reinigungsarbeiten, falls diese von den Mietern vorgenommen werden müssen. Manche Hausverwaltungen haben hierfür aber auch einen Reinigungsdienst, oder der Hausmeister übernimmt diese Arbeiten. Einige Hausverwaltungen verzichten aber aus Kostengründen auf diese Möglichkeiten. Ebenso kann es sein, dass Schnee- und Glatteisbeseitigung Aufgabe der Mieter ist. Hierzu wird vom Vermieter ein Plan aufgestellt, anhand dessen die Mieter dann sehen können, wann sie diesen Dienst zu tätigen haben. Meist wird in der Hausordnung auch darauf hingewiesen, dass keine Essensreste oder sonstige Dinge in die Toilette gekippt werden dürfen, wodurch die Abflussrohre verstopfen könnten. Natürlich wird auch auf die Trennung des Mülls hingewiesen. Die meisten Hausverwaltungen haben mittlerweile auch die für eine Trennung erforderlichen Tonnen, oder Container.

Falls ein Waschkeller vorhanden ist, so wird in der Hausordnung auch die Nutzungszeit beschrieben. Auch auf das Grillen auf dem Balkon wird hingewiesen, hierfür allerdings gibt es gesetzliche Vorschriften, die besagen, dass es durchaus erlaubt ist auf dem Balkon zu grillen, soweit sich andere Mieter hierdurch nicht übermäßig belästigt fühlen.

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