Grundsätzlich dürfen auch tierische Freunde die Wohnung mitbewohnen, allerdings nur in Grenzen. Die anderen Hausbewohner müssen Störungen nur in engsten Grenzen hinnehmen. Was vertragsgemäß oder üblich ist, ist deshalb auch davon abhängig, ob man sich in der Stadt oder auf dem Land befindet und ob ein Mietergarten Bestandteil der Mietsache ist. Die üblichen Haustiere (Kleintiere, Katzen und Hunde) dürfen Sie, solange es artgerecht möglich ist, in Ihrer Mietwohnung auch ohne besondere Zustimmung des Vermieters halten, es sein denn, diese ist zu klein oder die übliche Anzahl wird überschritten. Bei einer Wohnfläche von 50 m2 kann man schwerlich zwei Rottweiler halten. Aber bei zwei Zwergschnauzern kann sich dies anders verhalten. Wurde vertraglich nichts vereinbart, kann Ihnen der Vermieter die Tierhaltung nur untersagen, wenn diese Grenzen überschritten sind oder andere gewichtigte sachliche Gründe vorliegen, etwa weil andere Hausbewohner verletzt oder beeinträchtigt wurde oder die bauliche Substanz der Wohnung gefährdet ist. Die subjektiven Vorlieben oder Abneigungen sind hier sehr unterschiedlich und oft sehr ausgeprägt. Da Gerichte ungeachtet der großen emotionalen Bedeutung, die die Frage für Tierhalter haben kann, dazu tendieren, den Streitwert unter einer Grenze anzusetzen, die eine Berufung zulässt, gibt es zum Recht, Tiere in der Mietwohnung zu halten, eine unüberschaubare und ausufernde Einzelfallrechtssprechung. Oft ist die Tierhaltung im Vertrag ausgeschlossen oder wird von einer Genehmigung des Vermieters abhängig gemacht. Nicht jede dieser Klauseln ist wirksam. Ob die Tierhaltung in einem Formularvertrag ausgeschlossen werden kann, ist umstritten. Jedenfalls ist ein totales Verbot nichtig, insbesondere sind dies Formularklauseln, die generell das Halten von Haustieren untersagen. Eine individuell ausgehandelte Vereinbarung, die das Halten von Tieren generell ausschließt, dürfte hingegen wirksam, allerdings bei veränderten Bedingungen ergänzend auszulegen sein.
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Teppichboden
Ein Teppichboden vermittelt durch sein textiles Material Wärme und Behaglichkeit. Teppichböden haben unterschiedliche Eigenschaften, welche neben Design und Farbe bei der Auswahl auch mit in Betracht gezogen werden sollten. Die Eigenschaften werden durch das so genannte Teppichsiegel belegt. Die Abkürzung ETG zum Beispiel bezeichnet die Materialzusammensetzung der Nutzschicht, also das Verschleißverhalten (Strapazierwert). Der Komfortwert gibt…
Terrasse
Die Terrasse ist eine Plattform, welche sich auf oder unter der Erdgeschossebene eines Hauses befindet. Sie ist nicht überdacht und ermöglicht den Aufenthalt im Freien. Zum Bau einer Terrasse sind steinerne Stützmauern oder eine Konstruktion aus Holz-, Beton-, Natursteinplatten oder andere Materialien nötig. Diese Art der Plattform finde sich mittlerweile auch auf dem Dach wieder,…
Tilgungsdauer
Als einfache Faustformel gilt, dass spätestens bis zur Pensionierung die bestehenden Kredite getilgt sein sollten. So genannte „Enkelfinanzierungen“ sollten unbedingt vermieden werden. Die meisten Immobilienkäufer rechnen bei Kreditgesprächen die Belastung pauschal mit einem Prozent Tilgung durch und treffen im Anschluss daran die Entscheidung, ob sie die Kosten der Finanzierung tragen können oder nicht. Berechnen Sie…