Wohnungsübergabe

Bevor der Mieter den Schlüssel zu seiner neuen Bleibe in Empfang nimmt, sollte mit dem Vermieter gemeinsam einen Wohnungsbegehung vereinbart werden, damit es im nachhinein nicht zu Streitigkeiten kommen kann. Bei diesem Termin sollte in Übernahme Protokoll angefertigt werden. In der Regel können in diesem Protokoll sämtliche noch vorhandenen Mängel, die vom Vermieter noch zu beheben sind, aufgeführt werden. Am Besten geht man vor, in dem man Zimmer für Zimmer durchgeht. Der Vermieter stellt dem Mieter in der Regel einen Herd zur Verfügung, sollte dieser nicht neu sein, ist es empfehlenswert, ihn kurz auf die Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Ebenso sollten Wasserhähne überprüft werden. Beim Rundgang durch die Zimmer sollte man einfach mal alle Fenster öffnen und schließen, um zu überprüfen, ob dies auch einwandfrei funktioniert.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist natürlich die Heizung, denn es wäre sicherlich ein Ärgernis, wenn man erst zu Beginn der Heizperiode feststellt, dass diese defekt ist. In einigen Fällen ist es aber im Sommer gar nicht möglich, da zum Beispiel eine große Wohnungsgesellschaft die Hauptheizung erst einschaltet, wenn eine bestimmte Temperatur unterschritten wird. Dies sollte dann im Protokoll vermerkt werden. Sollten Einbauten vorhanden sein, die nicht dem Standard der sich im Haus befindlichen Wohnungen entsprechen, so sollte man dies in das Protokoll mit aufnehmen, eventuell mit dem Zusatz, wie hiermit im Falle des Auszug des Mieters zu verfahren ist. Sollten nun beide Parteien ihre Meinungen und Standpunkt in diesem Protokoll vermerkt haben, ebenso wie die vom Vermieter noch zu behebenden Mängel, kann die Schlüsselübergabe erfolgen.

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