Anbau

Wenn Sie die Absicht haben, Ihrem Eigenheim einen Anbau zuzufügen und Sie sich schon bezüglich bestimmter Vorschriften etc. erkundigt haben, werden Sie früher oder später erfahren, dass bei den Bestimmungen zwischen Anbauten und baulichen Anlagen unterschieden wird. Für Sie stellt sich natürlich unweigerlich die Frage, worin der Unterschied denn nun wirklich liegt. Hierzu sagt die Bauordnung unmissverständlich, dass bauliche Anlagen schlichtweg alles betrifft, was direkt eine Verbindung zum Erdboden besitzt. Auch wenn diese Verbindung zum Boden auch nur durch die eigene Schwere erfolgt und quasi eine Konsequenz des physikalischen Gesetzes der Anziehungskraft ist. Somit gelten zum Beispiel auch Aufschüttungen oder Ausgrabungen ab einer bestimmten Größe als bauliche Anlage. Auch Abstellplätze für Kraftfahrzeuge gehören zu dieser Kategorie.

Als Gebäude werden selbständig nutzbare und überdachte Anlagen bezeichnet, welche von Menschen betreten werden können und dazu geeignet sind, Mensch und Tier Schutz zu bieten. Bevor Sie mit einem Anbau etc. beginnen, sollten Sie unbedingt das Gespräch mit den angrenzenden Nachbarn suchen, denn für einige Bauten benötigen Sie neben der Erlaubnis vom Bauamt auch die Genehmigung der Nachbarn. Wenn Sie dich Nachbarn nicht fragen oder Sie trotz Widerspruch des Nachbarn beginnen zu bauen, kann das böse Folgen für Sie haben, wenn der Nachbar deswegen vor Gericht zieht und seinen Willen durchsetzen will. Das kostet unnötig Geld und auch Nerven. Wenn Sie anbauen möchten, haben Sie sicherlich vor, noch eine ganze Weile dort wohnen zu bleiben. Ein Streit mit den Nachbarn – aus welchen Gründen auch immer – sorgt nicht gerade für ein ausgeglichenes Umfeld. Hören Sie sich lieber erst einmal an, welche Einwände gegen Ihren geplanten Anbau hervorgebracht werden und versuchen Sie, einen Kompromiss zu finden.

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