Bauherrenhaftpflicht

An der Baustelle einer Immobilie sieht man häufig ein Schild mit der Aufschrift, dass das Betreten der Baustelle verboten ist, und dass Eltern für ihre Kinder haftbar gemacht werden. Aber reicht so ein Schild auch wirklich aus, wenn es dann doch zum Schadensfall kommt? Kann man durch das Aufstellen eines solchen Schildes generell alle eventuell entstehenden Ansprüche abwenden? Wer sich dazu entschließt, ein eigenes kleines Häuschen selbst zu bauen, oder auch bauen zu lassen, dem sei unbedingt geraten, eine während der Bauphase geltende so genannte Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Während des Baus eines Hauses kann eine Reihe von unvorhersehbaren Dingen geschehen. Da von einer Baustelle ja auch generell immer einige Gefahren ausgehen, bietet diese Versicherung im Falle eines Unfalls einen ausreichenden Versicherungsschutz. So wird man hiermit auch gegen Schadenersatzansprüchen geschützt. Selbstverständlich greift diese Versicherung auch, wenn zum Beispiel ein Bauteil herab fällt und zum Beispiel das Auto eines Anwohners beschädigt.

Aber auch gegen Schäden, die durch Unwetter, Brand oder Hochwasser entstehen, ist der Bauherr dann ebenso versichert, wie gegen Vandalismus. Ferner greift diese Versicherung, wenn schon installierte technische Geräte, wie zum Beispiel Heizkörper oder ähnliches gestohlen werden. Der Bauherr sollte für sich und seine Lebenspartnerin/Ehefrau eine private Unfallversicherung abschließen, die vielleicht auch eine Berufsunfähigkeitsklausel beinhaltet. Ganz sicher geht man natürlich, wenn auch noch eine Risikolebensversicherung abgeschlossen wird. Wer sein Haus mit vielen lieben Helfern aus dem Freundeskreis aufbauen möchte, der möge bitte bedenken, dass diese für die Zeit des Baus bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden müssen. Das klingt natürlich nach zusätzlichen Kosten, aber im Zweifelsfall ist der Bauherr auch wirklich abgesichert.

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