Dachstuhl

Besonders gut geeignet für einen Dachausbau sind Satteldächer mit einer Neigung zwischen 35 und 55 Grad. Die Eindeckung und Dämmung muss auch nach dem Innenausbau regelmäßig gewartet werden und wenn nötig renoviert werden.
Das Dach muss regelmäßig auf Schäden überprüft werden. Zwei Mal im Jahr sollte das Dach auf Dachschäden geprüft werden. Nach der BGH-Rechtsprechung ist das sogar die Pflicht des Hausbesitzers. Zur Prüfung gehören auch die Kontrolle des Schornsteins, der Dachfenster, dem Blitzschutz sowie auch die Dachrinnen und die Kehlbleche.

Im Herbst und Frühjahr müssen die Kehlbleche gereinigt werden, es können sonst Verstopfungen auftreten und durch das aufgrund von Laub überfließende Regenwasser zu Schimmel an der Hauswand führen. Alle 5 Jahre mindestens sollte das Dach von einem Fachmann untersucht werden. Ist das Dach ungedämmt und schon älter und die Eindeckung von innen bereits teilweise zurechtgerückt ist die Prüfung gefährlich und sollte nur vom Fachmann durchgeführt werden, da dieser das erforderliche Gerüst zur Prüfung des Dachstuhls hat. Asbestzementplatten dürfen nur von zugelassenen Betrieben abgebaut und entsorgt werden.

Einige Prüfungen kann der Hausbesitzer auch selber durchführen. Das Dachgeschoss sollte nach jedem starken Regen untersucht werden. Feuchte Flecken am Dachboden oder Verfärbungen der Wandoberfläche sind ein Zeichen das Wasser eindringt. Gefrierendes Regenwasser kann ebenfalls Bauschäden verursachen. Dadurch verliert die Dämmung ihre Wirkung. Es entsteht Schimmel und die Heizkosten können steigen. Mit ausgelegten Zeitungen sind undichte Stellen schnell ausfindig zu machen. Auf Fäulnis und Schimmel sind die Pfetten und Balken zu kontrollieren. Sägemehl im Dachraum kann ein Hinweis auf eventuelle Holzwürmer sein. Diese können auf Dauer gesehen immense Schäden anrichten.

Nach oben scrollen