Verkehrswert

Der Verkehrswert, auch synonym Marktwert genannt, bezeichnet den aktuellen Wert einer Immobilie. Dazu gibt es eine rechtliche Definition des Verkehrswertes, welche den Begriff und die Ermittlung des Wertes genau beschreibt. Die Ermittlung des Verkehrswertes kann mit Hilfe von drei verschiedenen Möglichkeiten erfolgen:

Vergleichswertverfahren: hier werden zum Vergleich die Kaufpreise von Grundstücken herangezogen, die aufgrund ihrer Werthaltigkeit mit dem Grundstück, welches bewertet werden soll, in ausreichendem Ausmaß übereinstimmt. Ertragswertverfahren: hier wird der Wert des Gebäudes getrennt vom Bodenwert auf der Basis des Ertrages ermittelt. Sachwertverfahren: hier wird ebenfalls der Wert der baulichen Anlagen und der Wert der sonstigen Anlagen getrennt vom Bodenwert ermittelt. Der Bodenwert wird hier mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens ermittelt.

Für die Ermittlung eines Verkehrsgutachtens kann man einen Sachverständigen bzw. Gutachter beauftragen. Ein solches Gutachten kostet aber Geld. Eventuell existiert bereits auf Verkäuferseite ein solches Gutachten und er gewährt einem Einblick. Grundsätzlich muss man auch beachten, dass sich der Verkehrswert einer Immobilie mit der Zeit verändern kann, denn auch die Immobilienpreise unterliegen Schwankungen. Vielleicht ändert sich auch etwas an der Bausubstanz oder am rechtlichen Rahmen. Wenn zum Beispiel das Grundstück geteilt wird, kann eine andere Nutzung möglich werden. Und letztendlich kann sich auch in der Umgebung etwas ändern, was den Wert der Immobilie empfindlich beeinflusst, wie zum Beispiel der Bau einer großen, lärmreichen Straße etc. Wer über eine Bank finanziert, kann manchmal damit rechnen, dass sie selbst ein Gutachten erstellen lässt. Wird die Immobilie gar über eine Bank veräußert, ist sie bankeingewertet, d.h. sie wurde von der Bank zur Festlegung des Kaufpreises schon bewertet.

Nach oben scrollen