Wohngeld

Wer eine Wohnung oder auch ein Haus zur Miete hat, der kann Wohngeld beantragen. Die Bewilligung hängt natürlich vom Einkommen ab. Gerade Hartz-IV-Empfänger sollten in jedem Fall Wohngeld beantragen. Die meisten Arbeitsämter erwarten dies sogar von einem Hilfebedürftigen, da das Wohngeld als Einnahme im Sinne des Arbeitslosengeldes II zählt und somit auf den Bedarfsbetrag angerechnet wird. Aber auch Arbeitnehmer können Wohngeld erhalten, wenn das Einkommen zu gering ist. Es gibt im Internet eine Reihe von Webseiten, die einen so genannten Wohngeldrechner anbieten. Hier kann man nach Eingabe seiner Daten schnell erkennen, ob man einen Anspruch auf Wohngeld hat, oder nicht. Die Eingabe ist völlig kostenlos und absolut anonym, somit braucht sich niemand Sorgen machen, dass persönliche Daten schon im Vorfeld abgefragt und somit für irgendwelche werbetechnischen Zwecke genutzt werden können.

Selbst Hauseigentümer oder Selbstnutzer einer Eigentumswohnung erhalten bei niedrigem Einkommen einen Zuschuss, dieser nennt sich dann allerdings Lastenzuschuss und wird ebenfalls auf Antrag gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zahlung wird im Allgemeinen monatlich vom zuständigen Wohnungsamt gewährt und das ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Der Eingangsstempel ist ausschlaggebend, selbst wenn die Bearbeitung länger dauert. In diesem Fall wird das Wohngeld dann rückwirkend gezahlt. Ein genehmigter Antrag hat für ein Jahr Gültigkeit und sollte dann bei weiterem Bedarf rechtzeitig beantragt werden. Das so genannte Hausgeld erhalten Wohnungseigentümer, wenn der Verwalter der Eigentumswohnungsanlage einen neuen Wirtschaftsplan beschlossen hat. Dieses Hausgeld wird im Allgemeinen auch Wohngeld genannt, hat aber mit dem hier beschriebenen Wohngeld nichts gemein.

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