Wohnungsbesichtigung

Was gilt es zu beachten? Grundsätzlich gilt:
Augen offen halten und eine Taschenlampe mitnehmen für die dunklen Ecken. Eine rechtzeitige Anwesenheit vor der Besichtigung am Ort empfiehlt sich, um „eine Runde um den Block“ gehen und allgemeine Störquellen wie Gaststätten oder Gewerbebetriebe identifizieren zu können. Dann sollte man aus den geöffneten Fenstern der Wohnung sehen, hören und riechen, ob etwas Störendes- zum Beispiel Verkehrslärm oder Gerüche- auffällt. Die Frage nach der Beheizung der Räume stellt sich ebenfalls: Sind alle Räume ausreichend beheizbar? Gehört zur Wohnung ein Abstellraum (Keller oder Boden)? Diesen sollte man sich auch zeigen lassen. Reicht die Raumhöhe auch für das Aufstellen von hohen Schränken und Regalen? Können große und nicht zerlegbare Möbelstücke in die Wohnung transportiert werden? Ist ein Fahrstuhl vorhanden und kann er für den Möbeltransport genutzt werden? Ist eine Antennendose für den Fernseher vorhanden? Ist sie für Kabel-oder Satellitenempfang eingerichtet? Sind Stellmöglichkeiten für eine Waschmaschine vorhanden? Ferner sollte geklärt werden, in welchem Zustand die Wohnung Ihnen übergeben werden soll: Frisch renoviert? Mit welchen Fußböden bzw. Belägen? Mit Einbauküche? Was gehört dazu? Welche Schäden beseitigt der Vermieter? Diese Vereinbarungen gehören in den Mietvertrag hinein. Wenn Einnahmen des Vormieters zu übernehmen sind, ist zu klären, was sie kosten sollen. Ferner ist für alle Autobesitzer die Frage wichtig, ob es einen KFZ-Stell-oder Garagenplatz auf dem Grundstück oder in der Nähe gibt. Auch die nähere Umgebung der Wohnung sollte unter die Lupe genommen werden, und zwar nach Schulen, Ärzten, Apotheken, Banken, Postämtern, Einkaufsmöglichkeiten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Äußerst empfehlenswert ist es, einen Grundriss der Wohnung mit Maßangaben zu erbitten, um sich vorab schon mal Gedanken über die Unterbringung der Möbel zu machen.

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