Bausparvertrag

Auch wenn Sie nur über wenig vorhandene monetäre Mittel verfügen, muss der Traum vom Eigenheim langfristig kein Traum bleiben. Schon sehr früh kann man auf die Realisierung des Traums von der eigenen Immobilie Stein auf Stein hinarbeiten. Und das Gute daran ist, als Arbeitnehmer kann man nach seiner Probezeit den Staat und den Arbeitgeber an den Kosten beteiligen. Dies funktioniert schon seit langer Zeit mit einem „Bausparvertrag“.

Vom Staat ins Leben gerufen, wird der Bausparvertrag auch von diesem als Anlageform gefördert. Mit ihm soll die Ansparung von Eigenkapital für die spätere Immobilienfinanzierung erfolgen und bietet dann bei Fälligkeit gleichzeitig die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen für den Erwerb der eigenen vier Wände zu erhalten. Beteiligt sich der Arbeitgeber, tut er dies in Form der so genannten Vermögenswirksamen Leistungen, auch kurz VWL genannt. Die Arbeitnehmersparzulage liegt bei 9% und der Höchstbetrag bei der Anlage von VWL liegt bei 470 Euro je Arbeitnehmer. Bei Ledigen liegt die im Jahr der Einzahlung einer jährlichen Einkommensgrenze bei 17.900 Euro, für Verheiratete liegt die Grenze bei 35.800 Jahreseinkommen, um die staatlichen Zulagen erhalten zu können. Bei Erreichen gesetzliche Bindungsfrist von 7 Jahren, erfolgt die Arbeitnehmersparzulage mittels Einmalzahlung auf den Bausparvertrag. Erfüllt man bestimmte Voraussetzungen, ist eine Auszahlung schon vor dem Ende der Bindungsfrist möglich. Die VWL können bis zu 40 Euro pro Monat betragen und diese werden vom Arbeitgeber direkt auf den Bausparvertrag einbezahlt.

Lohnenswert ist die Anlage eines Bausparvertrages auch dann, wenn man bereits eine Immobilie besitzt um damit eventuell Renovierungsarbeiten bezahlen zu können. Und wenn man seinen Kindern für spätere eine kleine finanzielle Starthilfe mit auf den Weg geben möchte, ist dies auch eine gute Möglichkeit und das Gute daran ist, dass man das Geld nicht zwingend in eine Immobilie investieren muss. Vielleicht zieht es der Spross ja vor, davon seinen Führerschein zu bezahlen.

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