Betreutes Wohnen

Grundsätzlich empfiehlt es sich, die unterschiedlichen Angebote der einzelnen Anlagen anhand von schriftlichen Präsentationsunterlagen und Checklisten zu vergleichen.

In den einzelnen Bundesländern können da die Ratgeber der Sozialbehörden und –ministerien wertvolle Hilfe leisten. Ferner gibt es eine sehr gute Broschüre, die von der Stiftung Warentest, von der Bertelsmann-Stiftung und dem Kuratorium Deutsche Altershilfe herausgegeben wird: der Ratgeber „Leben und Wohnen im Alter“.
Grundsätzlich empfiehlt sich auch hier eine gründliche Besichtigung der Wohnung und des Wohnumfeldes. Wichtig sind auch die Gespräche mit anderen Bewohnern und dem Servicepersonal: Da sich die Bewegungsmöglichkeiten im Laufe der Zeit immer mehr einschränken, werden die eigene Wohnung und die unmittelbare Nachbarschaft immer wichtiger.
Seriöse Anbieter informieren von sich aus umfassend und ehrlich über alle Leistungen und Angebote ihrer Anlage.

Mögliche Konflikte beim betreuten Wohnen

Die Konflikte können sich wie bei anderen Wohnformen auch zwischen den Bewohnern, mit dem Vermieter oder den Anbietern der Serviceleistungen anbahnen.

Streit zwischen Nachbarn um die Hausordnung sollte durch den Träger geschlichtet werden. Wenn es um nicht nachvollziehbare Mietsteigerungen und Betriebskostenabrechnungen geht oder die Serviceleistungen nur unzureichend erbracht werden, ist hingegen Rat von außen sinnvoll. Bei Streitigkeiten über den Mietvertrag kommen die gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht für Wohnungen zum Tragen, während bei Streitigkeiten über den Servicevertrag das allgemeine Vertragsrecht zur Geltung kommt. Erfahrungsgemäß kommt es zum Streit über den Servicevertrag, wenn keine eindeutigen Vereinbarungen zu Preisanpassungen bestehen oder die Leistungen nicht
exakt genug beschrieben sind und der Anbieter die Formulierungen ausschließlich in seinem Sinne auslegt. Streit gibt es auch, wenn Teile der Leistungen nicht mehr erbracht oder schlecht ausgeführt werden. Aus der Rechtspraxis ist hinlänglich bekannt, dass es betroffenen Bewohnern häufig schwer fällt, sich in einem Rechtsstreit insbesondere mit dem Anbieter der Serviceleistungen einzulassen, weil sie Nachteile bei der Betreuung oder soziale Isolation fürchten.

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