Bonitätsprüfung

Im Allgemeinen erlassen Banken, Versicherungen und Bausparkassen für ihre Bonitätsprüfungen jeweils eigene Richtlinien. Es gibt jedoch generelle Anhaltspunkte, nach denen Sie sich richten können. Dabei handelt es sich um Durchschnittswerte, die von Institut zu Institut leicht variieren können. Individuelle Besonderheiten müssen bei den Richtwerten berücksichtigt werden. Bei den ersten Berechnungen sollten auf jeden Fall steuerliche Besonderheiten außer Acht gelassen werden. Eine gute Finanzierung sollte sich zunächst völlig ohne Steuervorteile rechnen, da Steuervorteile nur für einen bestimmten Zeitraum (bei Eigenheimnutzung zurzeit 8 Jahre) gewährt werden. Nach dem Ende der steuerlichen Vergünstigungen müssen die Belastungen in voller Höhe, wobei brutto gleich netto ist, getragen werden. Welche Finanzierunsstrategie für Sie die Richtige ist, orientiert sich unter anderem an der Frage, inwieweit Sie als Hausherr beispielsweise Schuldzinsen beim Finanzamt geltend machen können. Ein Steuerberater kann hier sicherlich Auskunft geben. Zum errechneten Nettoeinkommen müssen noch folgende Einkünfte hinzugerechnet werden: Kindergeld, Mieteinnahmen, eventuelle Einkünfte aus Überstunden, das 13. und ggf. das 14. Monatsgehalt. Wenn die Finanzierung auf die Berufstätigkeit zweier Partner aufbaut, sollte der Ausfall eines Verdienstes durch Arbeitslosigkeit, Unfall oder Schwangerschaft einkalkuliert werden.

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