Effektivzins

Bei Aufnahme eines Kredites ist der Vergleich des so genannten „anfänglichen effektiven Jahreszinses“ gemäß der Preisangabenverordnung eine Möglichkeit, die tatsächlichen Belastungen bei verschiedenen Angeboten miteinander zu vergleichen. Der Gesetzgeber wollte mit der Verpflichtung der Banken zur Angabe des effektiven Jahreszinses eine Vergleichsmöglichkeit schaffen. Der Verbraucher sollte die Gesamtbelastung verschiedener Kreditalternativen einfacher abwägen können. Allerdings ist hierbei Vorsicht angebracht, denn oft bleiben verschiedene Kosten und Aspekte bei der Berechnung des anfänglichen Jahreszinses unberücksichtigt. Bei bestimmten Darlehenskombinationen wird zwar ein optisch günstigerer effektiver Jahreszins präsentiert, die Finanzierung kann sich jedoch beim Nachrechnen als teurer erweisen als andere Angebote mit vermeintlich höherem effektiven Jahreszins. Angaben die im Effektivzins enthalten sind: Auszahlung des Darlehens, Auszahlungskurs (Disagio), Vermittlungs-/Bearbeitungsgebühr, Nominalzins, Zins-und Tilgungsverrechnung, Restschuld, Kosten der vorgeschriebenen Restschuldversicherung, Ratenhöhe (nur Zins). Nicht im Effektivzins enthalten sind: Notargebühren, Grundbuchkosten, Schätzkosten, Prämien zu einer Lebensversicherung bei Abschluss eines Vertrages mit Tilgungsaussetzung über eine Lebensversicherung (Festdarlehen), Kosten für andere mögliche Tilgungsvarianten (beispielsweise Investmentfonds), Ansparleistungen zu Bausparverträgen.

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