Bei Aufnahme eines Kredites ist der Vergleich des so genannten „anfänglichen effektiven Jahreszinses“ gemäß der Preisangabenverordnung eine Möglichkeit, die tatsächlichen Belastungen bei verschiedenen Angeboten miteinander zu vergleichen. Der Gesetzgeber wollte mit der Verpflichtung der Banken zur Angabe des effektiven Jahreszinses eine Vergleichsmöglichkeit schaffen. Der Verbraucher sollte die Gesamtbelastung verschiedener Kreditalternativen einfacher abwägen können. Allerdings ist hierbei Vorsicht angebracht, denn oft bleiben verschiedene Kosten und Aspekte bei der Berechnung des anfänglichen Jahreszinses unberücksichtigt. Bei bestimmten Darlehenskombinationen wird zwar ein optisch günstigerer effektiver Jahreszins präsentiert, die Finanzierung kann sich jedoch beim Nachrechnen als teurer erweisen als andere Angebote mit vermeintlich höherem effektiven Jahreszins. Angaben die im Effektivzins enthalten sind: Auszahlung des Darlehens, Auszahlungskurs (Disagio), Vermittlungs-/Bearbeitungsgebühr, Nominalzins, Zins-und Tilgungsverrechnung, Restschuld, Kosten der vorgeschriebenen Restschuldversicherung, Ratenhöhe (nur Zins). Nicht im Effektivzins enthalten sind: Notargebühren, Grundbuchkosten, Schätzkosten, Prämien zu einer Lebensversicherung bei Abschluss eines Vertrages mit Tilgungsaussetzung über eine Lebensversicherung (Festdarlehen), Kosten für andere mögliche Tilgungsvarianten (beispielsweise Investmentfonds), Ansparleistungen zu Bausparverträgen.
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Eigenbedarf
Dies ist ein häufiger Kündigungsgrund. Benötigt der Vermieter die Mietwohnung zu Wohnzwecken für sich selbst oder für eine weitere Person, welche zu seinem Hausstand gehört, liegt Eigenbedarf vor. Dies kann zum Beispiel eine Pflegekraft sein. Im familiären Bereich gilt der Eigenbedarf für Personen wie Eltern, der Kinder des Vermieters, seiner Enkel sowie auch Geschwister, zu…
Eigenheim
Fast die Hälfte der über 36 Millionen Privathaushalte in Deutschland sind Eigentümer an Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen. Im Vergleich zu den europäischen Nachbarn ist der Anteil derjenigen, die ein Eigenheim haben, eher gering. Die eigenen vier Wände gehören jedoch nach wie vor zum wichtigsten Ziel im Leben der meisten Menschen, obwohl sie eine ziemlich teure…
Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage ist eine staatliche Subvention in Deutschland und zwar mit einer der größten. Sie sollte dazu dienen selbst genutztes Wohnungseigentum zu fördern. Seit dem 1.Januar 20006 wird diese aber nicht mehr neu gewährt. Wurde der Kaufvertrag aber vor diesem Zeitpunkt notariell beurkundet so wird noch der volle Förderzeitraum gewährt. Dies gilt auch wenn ein…